Anerkennung als Stelle nach §155 StrlSchV für Radonmessungen

Die SARAD GmbH wurde durch das Bundesamt als Stelle nach §155 StrlSchV anerkannt.
Damit können Unternehmen und Vermieter in Radonvorsorgegebieten, die laut Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) §127 und §128 zur zwölfmonatigen Messung der Radonkonzentration verpflichtet sind entsprechende Messtechnik von der SARAD GmbH beziehen.Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ Bereich.
Aktuelles
- MyRIAM / DOSEman / DOSEman PRO
- SARAD Radon-Kalibrierlabor durch DAkkS akkreditiert
- Anerkennung als Stelle nach §155 StrlSchV für Radonmessungen
- Ab sofort verfügbar: Das neue RTM 2200 Soil Gas (2020-03-27)
SARAD GmbH
Wiesbadener Straße 10
DE-01159 Dresden
Telefon: +49 351 65807-22
Fax: +49 351 65807-18
E-Mail: info@sarad.de
Alle Neuigkeiten per E-Mail