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Was tun bei Messpflicht in Radonvorsorgegebieten?

Seit der Neufassung der Strahlenschutzverordnung im November 2018 sind Arbeitgeber und Vermieter zu Radonmessungen verpflichtet. Lesen Sie, was sie dabei beachten müssen!

Warum wurden Radonvorsorgegebiete definiert?

Das natürliche Edelgas Radon ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) festgelegt. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt sogar einen Maximalwert von 100 Bq/m³.

Radon gelangt aus dem Boden über erdberührende Gebäudeteile oder aus Baumaterialien in die Raumluft und kann sich dort anreichern. Ein erhöhtes Risiko besteht in den meisten Gebirgsgegenden oder im Bereich eiszeitlicher Moränenlandschaften. Durch jedes Bundesland wurden sogenannte Radonvorsorgegebiete (z. B. Radonvorsorgegebiete Sachsen) ausgewiesen. Die Broschüre „Radon – ein kaum wahrgenommenes Risiko“ vom Bundesamtes für Strahlenschutz informiert über das Vorkommen und die Wirkung von Radon.

Was ist zu tun?

Die Strahlenschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber und Vermieter, die innerhalb der Radonvorsorgegebiete Arbeitsplätze und Wohnungen im Keller oder Erdgeschoss bereitstellen, durch eine zwölfmonatige Erstmessung die Einhaltung des Referenzwertes nachzuweisen. Aber auch Selbständige, Mieter, Wohnungs- und Eigenheimbesitzer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit zu hohen Radonwerten vorbeugen.

Bei Überschreitung des Referenzwertes müssen umgehend Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration umgesetzt und deren Wirkung durch eine weitere Messung über zwölf Monate bestätigt werden. Führen die getroffenen Maßnahmen nicht zum Erfolg, so ist dies der Behörde anzuzeigen und eine Dosisbewertung durchzuführen. Um einen erheblichen technischen und bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sollte die Radonkonzentration schon bei der Erstmessung unter dem Referenzwert liegen. Die Verfahrensweise wird vom Bundesamt für Strahlenschutz in der Broschüre „Radon-Schutz an Arbeitsplätzen“ detailliert dargestellt.

Welche Vorteile bieten die Messgeräte von SARAD?

Der Radon Scout Home liefert Ihnen im Gegensatz zum Passiv-Detektor bereits während der Erstmessung Hinweise auf eine mögliche Überschreitung, sodass der Jahresmittelwert z. B. durch gezieltes Lüften unter den Referenzwert abgesenkt werden kann. Der Radon Scout Home kann als amtliches Messgerät für die Erstmessung verwendet werden, wenn das Gerät mit einer zertifizierten Kalibrierung von einer anerkannten Stelle erworben wurde. Die SARAD GmbH ist eine solche anerkannte Stelle. Die Auswertung am Ende der Messung können Sie mit der Gerätesoftware ganz einfach selbst vornehmen. Sinnvoll ist auch eine Kombination von Passiv-Detektor und Radon Scout Home. Bei gleichem Informationsgehalt können die Kosten für die zertifizierte Kalibrierung entfallen, da der Passiv-Detektor die Funktion der amtlichen Messung übernimmt.

Die Radonkonzentration in Räumen schwankt in Abhängigkeit von Jahreszeit, Wetter und Raumnutzung. Deutlich höhere Werte sind zu erwarten, wenn ein Raum nicht genutzt wird, z. B. nachts, am Wochenende oder in den Ferien. Diese Zeiträume beeinflussen maßgeblich das Ergebnis der Erstmessung und führen zur Überschätzung der mittleren jährlichen Radonkonzentration, welcher die Personen tatsächlich ausgesetzt sind. Das Ergebnis von Messungen mit Passiv-Detektoren beinhaltet grundsätzlich alle Zeiträume. Der Radon Scout Home hingegen zeichnet die Radonwerte im 4-Stunden-Takt auf. Mit der Gerätesoftware können die Zeiten für die Bestimmung der mittleren jährlichen Radonkonzentration auf die tatsächlichen Nutzungszeiten eingeschränkt werden. Der so ermittelte Wert liegt demnach deutlich unter dem Messwert des Passiv-Detektors.

Der Radon Scout Home bietet Kontrolle und Sicherheit für die Einhaltung des Referenzwertes viele Jahre über die Erstmessung hinaus, auch wenn sich Radonwerte durch Umbauten oder Umnutzung von Räumen ändern.

Kann die mittlere jährliche Radonkonzentration während der Erstmessung durch einfache Lüftungsmaßnahmen nicht unter den Referenzwert abgesenkt werden, so liefert der Radon Scout Home bereits wertvolle Daten über den Ursprung und die Ausbreitung des Gases im Gebäude. Die geforderten weiterführenden Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration können zielgerichtet eingeleitet werden.

Eine automatische und sehr einfach zu realisierende Lüftungssteuerung anhand der aktuellen Radonkonzentration ist mit den Geräten Radon Scout Professional und Smart Radon Sensor möglich. Diese können über einen Funkschalter Lüftungsgeräte schalten oder über Standardschnittstellen in bestehende Lüftungssysteme integriert werden.

Glossar

Referenzwert

Zulässiger Maximalwert für die ermittelte mittlere jährliche Radonkonzentration. Der Wert wird nicht als Grenzwert bezeichnet, da in einzelnen Zeiträumen auch höhere Konzentrationen akzeptabel sind, wenn diese durch Zeiträume mit geringeren Konzentrationen ausgeglichen werden.

Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³)

Einheit für die Radonkonzentration. Gibt die Anzahl der Zerfälle von Radon-Atomen pro Sekunde in einem Volumen von einem Kubikmeter an.

Radonvorsorgegebiet

von den Behörden eines Bundeslandes festgelegte Gebiete, in denen aufgrund früherer Messungen, der Radonkonzentration in der Bodenluft und der geologischen Gegebenheiten eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Überschreitung des Referenzwertes in Gebäuden vorliegt.

Passiv-Detektor

Kernspurdosimeter ohne elektronische Signalverarbeitung und Datenspeicherung. Beim Radonzerfall entstehen auf einer Folie Spuren, die am Ende der Messung von einem Labor ausgezählt werden. Die Anzahl der Spuren ist ein Maß für die mittlere Radonkonzentration im Messzeitraum.

Jahresmittelwert bzw. jährliche mittlere Radonkonzentration

Das Ergebnis der mittels Radonmessgerät (z. B. Radon Scout Home oder Passiv-Detektor) über 12 Monate durchgeführten Messung.

Amtliches Messgerät

Ein Messgerät wird zum „amtlichen“ Messgerät, wenn es bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt und einem Qualitätsmanagementsystem (z. B. Kalibrierung bei einem akkreditierten Labor) unterliegt.

Zertifizierte Kalibrierung

Kalibrierung durch ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiertes Kalibrierlabor zur Bestätigung der Messgenauigkeit und der Einhaltung der zulässigen Messunsicherheiten.

Anerkannte Stelle

Firma oder Organisation, von der Sie die Messgeräte für die Erstmessung beziehen. Von der nach §155 Abs. 4 der Strahlenschutzverordnung anerkannten Stelle erhalten Sie alle notwendigen Hinweise für die Durchführung und Ausführung der Messung. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste aller anerkannten Stellen.