Bewertung der Radonsituation an Arbeitsplätzen und in Wohnräumen gemäß StrSchG
Seit 31.12.2018 gilt die novellierte Strahlenschutzverordnung, in welcher ein gesetzlicher Referenzwert von 300 Bq/m³ für Arbeitsplätze und Wohnräume definiert wird (Teil 4, Kapitel 1). Der Referenzwert bezieht sich auf den jährlichen Mittelwert der Radonkonzentration. In durch den Gesetzgeber definierten Verdachtsgebieten müssen Arbeitgeber und gewerbliche Vermieter von Wohnräumen den Nachweis erbringen, dass der Referenzwert nicht überschritten wird.
Dies erfordert eine kontinuierliche Langzeitmessung oder besser eine dauerhafte Messung in den einzelnen Räumen. Ein schnelles Ansprechen ist aufgrund der jährlichen Mittelung nicht notwendig, so dass auch wenig sensitive und damit preiswerte Geräte verwendet werden können.
Eine zeitliche Auflösung ist dennoch unerlässlich, da z. B. bei Arbeitsplätzen nur der Zeitraum betrachtet werden muss, in dem der betreffende Raum auch genutzt wird. Wird ein Raum nicht benutzt, so steigt die Radonkonzentration in der Regel deutlich an. Die Auswertesoftware sollte die Möglichkeit bieten, der Raumnutzung entsprechende Zeitintervalle individuell zu definieren.
Die verwendeten Geräte sollten manipulationssicher und einfach zu platzieren sein.
SARAD hat zu diesem Zweck den Radon Scout Home entwickelt, der eine sehr preiswerte und genaue Möglichkeit zur Langzeitmessung in Innenräumen bietet. Das Gerät wurde von vielen führenden Institutionen erfolgreich getestet; so hat z. B. das Helmholtz Zentrum München einen Leitfaden zur Verwendung des Radon Scout Home herausgegeben.
Das Gerät sollte auch zur Erfolgskontrolle bei erfolgten Radon Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden.