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Welches ist der Vorteil bei zeitaufgelöster Radonmessung?

Das kontinuierliche, zeitaufgelöste Radonmonitoring mit aktiven elektronischen Messgeräten hat gegenüber der Verwendung passiver Radonmessgeräte erhebliche Vorteile. Die sich aus dem Strahlenschutzgesetz ergebenden Pflichten bei erhöhter Radonkonzentration können teuer werden. Mit dem Einsatz aktiver Radon-Monitore können Sie diese Kosten vermeiden oder verringern.

Das Strahlenschutzgesetz sieht zunächst eine Messung der Radonkonzentration über einen Zeitraum von 12 Monaten vor. Überschreitet die mittlere Radonkonzentration in diesem Zeitraum den gesetzlichen Referenzwert von \(\SI{300}{\becquerel\per\cubic\meter}\), so sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration vorzunehmen. Führen diese nicht zum Erfolg oder ist ihre Umsetzung unzumutbar, muss für die betroffenen Arbeits- oder Aufenthaltsplätze eine Dosis-Abschätzung vorgenommen werden. Liegt die geschätzte Dosis über \(\SI{6}{\milli\sievert}\) pro Kalenderjahr, so ergeben sich daraus noch weiter gehende Pflichten zum beruflichen Strahlenschutz (§ 130 StrlSchG).

Die Radonkonzentration unterliegt durch Raumnutzung, Wetterbedingungen und Jahreszeit sehr starken Schwankungen. Passive Dosimeter liefern jedoch lediglich den Mittelwert für den gesamten Expositionszeitraum und das erst am Ende des Expositionszeitraumes. Der zur Messung Verpflichtete hat demzufolge keine Chance, bereits während der Messung gezielte Maßnahmen zur Verminderung der Radonkonzentration vorzunehmen oder die Plausibilität des Ergebnisses zu prüfen. Durch die zeitaufgelöste Messung erhält er hingegen Hinweise über mögliche Eintritts- und Ausbreitungspfade und kann Maßnahmen zur Reduzierung (z. B. Lüftung) einleiten und deren Wirkung überprüfen. Eine Überschreitung des Referenzwertes und die damit verbundene Pflicht zur Dosis-Abschätzung kann so in vielen Fällen von vornherein vermieden werden.

Überschreitet der Jahresmittelwert dennoch den Referenzwert, so kann eine bereits erfolgte zeitaufgelöste Messung sofort zur Dosis-Abschätzung herangezogen werden. So bietet die Software Radon Vision von SARAD eine komfortable Möglichkeit, Expositionen für einzelne Räume oder die Dosis für Personen anhand einer Kalenderfunktion zu ermitteln. Eine Abschätzung aus einer passiven Messung führt fast immer zu einer systematischen Überschätzung der Dosis, da die höchsten Radonkonzentrationen meist dann auftreten, wenn Räume ungenutzt sind. Zeitaufgelöste Geräte ermöglichen es dem zur Messung Verpflichteten, Messdaten selbst zu erheben und diese zur Bewertung bereitzustellen. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV vom 29. November 2018) sieht in §155 dieses Verfahren ausdrücklich vor.