Anerkennung als Stelle nach §155 StrlSchV für Radonmessungen
Die SARAD GmbH wurde durch das Bundesamt als Stelle nach §155 StrlSchV anerkannt.
Damit können Unternehmen und Vermieter in Radonvorsorgegebieten, die laut Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) §127 und §128 zur zwölfmonatigen Messung der Radonkonzentration verpflichtet sind entsprechende Messtechnik von der SARAD GmbH beziehen.Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ Bereich.
Aktuelles
- Lebe wohl CD-ROM! (2026-03-06)
- Zulassung RTM 1688-2 in der Schweiz (2023-10-10)
- Radon-Kalibrierungen bei 30 kBq/m³ (2024-07-12)
- MyRIAM / DOSEman PRO (2025-07-08)
SARAD GmbH
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DE-01159 Dresden
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